ZVB | Geschäftsbericht 2019

28 Gewinnverwendung Antrag über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2019 2018 CHF CHF Zur Verfügung der Generalversammlung: Gewinnvortrag 0 0 Jahresergebnis 1 738 201 262 300 Bilanzergebnis 1 738 201 262 300 Total zur Verfügung der Generalversammlung 1738 201 262 300 Der Verwaltungsrat beantragt folgende Verwendung: Bilanzergebnis 1738 201 262 300 Dividende 0 0 Zuweisung gesetzliche Gewinnreserven 869 101 131 150 Zuweisung freiwillige Gewinnreserven 869 100 131 150 Vortrag auf neue Rechnung 0 0 Total zur Verfügung der Generalversammlung 1738 201 262 300 Rücknahmegarantien Linienbusse aus Fahrzeugleasings Transportbeauftragte ZVB Odermatt Transline AG, Rotkreuz 320 809 439 296 Villiger Transporte AG, Cham 77 864 120 335 Solidarhaftung aus Gruppenbesteuerung Mehrwertsteuer p.m. p.m. Honorar der Revisionsstelle Für Revisionsleistungen 40 075 39 163 Für andere Dienstleistungen 5 120 21 243 Arbeitgeberbeitragsreserven Bildung Arbeitgeberbeitragsreserven Zuger Pensionskasse 0 400 000 Brandversicherungswerte der Sachanlagen (Vorgabe Bundesamt für Verkehr) Immobilien 37 113 000 37 113 000 Fahrzeuge 52 600 000 52 600 000 Einrichtungen / Waren inkl. EDV-Anlagen 8 048 000 8 048 000 Total 97 761 000 97 761 000 Haftpflichtversicherungen Betriebshaftpflicht 20 000 000 20 000 000 Fahrzeug-Haftpflicht Linienbusse 100 000 000 100 000 000 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag | Ende 2019 sind die ersten Fälle von Ansteckungen des Coronavirus im Fernen Osten bekannt geworden. Seit Februar 2020 stecken sich die Menschen auch in Europa mit diesem neuen Virus an. Mitte März 2020 hat der Bundesrat der Schweiz einschränkende Massnahmen für die in der Schweiz lebende Bevölkerung angeordnet, welche den öffentlichen Verkehr und die Zugerland Verkehrsbetriebe AG betreffen. Der Busbetrieb ist seit Mitte März 2020 massiv eingeschränkt. Die eingeleiteten nationalen Massnahmen sowie die Ausbreitung des Coronavirus haben eine negative Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht möglich, eine verlässliche Einschätzung der Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit abzugeben. Wir gehen zum heutigen Zeit­ punkt davon aus, dass dies keine Bedrohung der Unternehmensfortführung bedeutet. Es bestehen keine weiteren Ereignisse nach Bilanzstichtag, die offengelegt werden müssen. Genehmigung durch das Bundesamt für Verkehr | Aufgrund der Anpassung des Aufsichtssystems zu den Subventionen im öffentlichen Verkehr verzichtet das Bundesamt für Verkehr auf die Genehmigung der Jahresrechnungen, prüft aber die genehmigten Jahresrechnungen.

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