ZVB | Geschäftsbericht 2019

23 Bericht der Revisionsstelle Bericht der Revisionsstelle zur ordentlichen Revision an die Generalversammlung der Zugerland Verkehrsbetriebe AG, Zug | Als Revisionsstelle haben wir die beiliegende Jahresrechnung der Zugerland Verkehrs­ betriebe AG, Zug, bestehend aus Bilanz, Erfolgs­ rechnung, Geldflussrechnung und Anhang (gemäss Geschäftsbericht 2019 Seiten 24 bis 29) für das am 31. Dezember 2019 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Aufgrund der Anpassung des Aufsichtssystems zu den Subventionen im öffentlichen Verkehr hat das Bundesamt für Verkehr auf die Genehmigung der Jahresrech­ nung verzichtet. Verantwortung des Verwaltungsrates | Der Verwaltungsrat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Auf­ rechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer Jahresrech­ nung, die frei von wesentlichen falschen An­ gaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornah­ me angemessener Schätzungen verantwortlich. Verantwortung der Revisionsstelle | Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Über­ einstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vor­ genommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prü­ fungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Anga­ ben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahres­ rechnung als Folge von Verstössen oder Irr­ tümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontroll­ system, soweit es fur die Aufstellung der Jahres­ rechnung von Bedeutung ist, um die den Um­ ständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsys­ tems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der an­ gewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grund­ lage für unser Prüfungsurteil bilden. Prüfungsurteil | Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2019 abgeschlossene Geschäfts­ jahr dem schweizerischen Gesetz und den Statuten. Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften | Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 728 OR) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbare Sachverhalte vorliegen. In Übereinstimmung mit Art.728a Abs.1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahres­ rechnung existiert. Ferner bestätigen wir, dass der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes dem schwei­ zerischen Gesetz und den Statuten entspricht und empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen. Zug, 9. April 2020 SK / HP / 4 ACTON REVISIONS AG Karl-Heinz Stalder Patrick Hediger dipl. Wirtschaftsprüfer dipl. Wirtschaftsprüfer Revisionsexperte Revisionsexperte Leitender Revisor

RkJQdWJsaXNoZXIy MzA1MTI=